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Rechtsprechung
   FG München, 19.07.2007 - 5 K 1353/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13161
FG München, 19.07.2007 - 5 K 1353/06 (https://dejure.org/2007,13161)
FG München, Entscheidung vom 19.07.2007 - 5 K 1353/06 (https://dejure.org/2007,13161)
FG München, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - 5 K 1353/06 (https://dejure.org/2007,13161)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Kindergeld nach Abschluss des Studiums bei gleichzeitiger Weiterbildung an der Universität; Qualifizierungsmaßnahmen an der Universität zur Verbesserung der Berufsaussichten nach der Abschlussprüfung als Berufsausbildung; Fortsetzung der Berufsausbildung ...

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a; ; EStG § 62 Abs. 1; ; EStG § 63 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (2002) § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a
    Kindergeldanspruch bei Fortsetzung der Berufsausbildung durch ergänzendes Studium

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeldanspruch bei Fortsetzung der Berufsausbildung durch ergänzendes Studium

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Kindergeld - Aneignung weiterer Kenntnisse nach bestandenem Examen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2009, 316
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.12.2004 - VIII R 44/04

    Kindergeld: Berufsausbildung - Erwerbstätigkeit

    Auszug aus FG München, 19.07.2007 - 5 K 1353/06
    Der Vorbereitung auf ein Berufsziel dienen alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (Urteil vom 14. Dezember 2004 VIII R 44/04, BFH/NV 2005, 1039, unter II.1.a m.w.N.).

    In akademischen Berufen wird die Berufsausbildung zwar regelmäßig ? wie im Fall der Entscheidung in BFH/NV 2005, 1039 ? mit der Ablegung des (ersten) Staatsexamens oder einer entsprechenden Abschlussprüfung abgeschlossen (insoweit a.A. Seewald/Felix, Kindergeldrecht, § 63 EStG Rz 200: im Zeitpunkt der Exmatrikulation); sie kann aber durch weitere qualifizierende Maßnahmen fortgesetzt werden (vgl. Schmidt/Loschelder, EStG, 26. Aufl., § 32 Rz 29; Dürr in Frotscher, EStG, § 32 Rz 64, 65; Jachmann in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 32 Rz C 14 ff).

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.07.2005 - 6 K 2422/04

    Qualifizierungsmaßnahmen nach Ablegen der Diplomprüfung der Berufsausbildung des

    Auszug aus FG München, 19.07.2007 - 5 K 1353/06
    Das vom Kläger angeführte Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. Juli 2005 6 K 2422/04 (Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2005, 1544) betreffe einen vom vorliegenden Sachverhalt abweichenden Einzelfall.

    Im Einzelnen wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz in EFG 2005, 1544, und die Anmerkung von Claßen in EFG 2005, 1545, Bezug genommen.

  • FG Düsseldorf, 21.02.2006 - 10 K 171/03

    Kindergeld; Berufsausbildung; Vorbereitung auf die Abiturprüfung für

    Auszug aus FG München, 19.07.2007 - 5 K 1353/06
    Die steuerliche Leistungsfähigkeit der Eltern ist auch dann gemindert, wenn sich Kinder unabhängig von vorgeschriebenen Studiengängen in Ausbildung befinden und von ihren Eltern unterhalten werden (vgl. Finanzgericht München, Urteil vom 14.03.2005 10 K 4379/02, [...]; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.02.2006 10 K 171/03 Kg, EFG 2006, 1073, m.w.N.).
  • FG München, 14.03.2005 - 10 K 4379/02

    Anforderungen an ein Praktikum als Berufsausbildung; geringfügiges

    Auszug aus FG München, 19.07.2007 - 5 K 1353/06
    Die steuerliche Leistungsfähigkeit der Eltern ist auch dann gemindert, wenn sich Kinder unabhängig von vorgeschriebenen Studiengängen in Ausbildung befinden und von ihren Eltern unterhalten werden (vgl. Finanzgericht München, Urteil vom 14.03.2005 10 K 4379/02, [...]; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.02.2006 10 K 171/03 Kg, EFG 2006, 1073, m.w.N.).
  • BFH, 24.02.2010 - III R 80/08

    Qualifizierungsmaßnahmen nach erfolgreichem Abschluss des Studiums

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit Urteil vom 19. Juli 2007  5 K 1353/06 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 38) statt.
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Rechtsprechung
   FG München, 02.06.2008 - 6 V 523/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17427
FG München, 02.06.2008 - 6 V 523/08 (https://dejure.org/2008,17427)
FG München, Entscheidung vom 02.06.2008 - 6 V 523/08 (https://dejure.org/2008,17427)
FG München, Entscheidung vom 02. Juni 2008 - 6 V 523/08 (https://dejure.org/2008,17427)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Aussetzung der Vollziehung: verdeckte Gewinnausschüttung bei nachträglicher Stundung einer Tantieme

  • Wolters Kluwer

    Behandlung von Tantiemen für den Gesellschaftergeschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung; Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei einer Leistung einer Kapitalgesellschaft zu Lasten ihres Gewinns an einen beherrschenden Gesellschafter

  • Judicialis

    KStG § 8 Abs. 3; ; EStG § 11 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei nachträglicher Stundung einer Tantieme

  • datenbank.nwb.de

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei nachträglicher Stundung einer Tantieme

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zur nachträglichen Stundung einer nicht vertragsgemäß ausgezahlten Tantieme

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Die Stundung der Tantiemezahlung durch den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer führt nicht zur verdeckten Gewinnausschüttung

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 38
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 05.10.2004 - VIII R 9/03

    VGA; beherrschender Gesellschafter; pauschaler Aufwendungsersatz

    Auszug aus FG München, 02.06.2008 - 6 V 523/08
    Denn die Stundung -als Hinausschieben der Fälligkeit- der Tantiemeforderung ist beim beherrschenden Gesellschafter einer zahlungsfähigen GmbH als Verfügen über die Forderung im wirtschaftlichen Sinne zu beurteilen (vgl. BFH-Urteile vom 17.11.1998 VIII R 24/98, BStBl II 1999, 223 zum Zufluss von Gewinnanteilen undvom 5.10.2004 VIII R 9/03, BFH/NV 2005, 526 zum Zufluss von vGA).

    So hat die Rechtsprechung bei Beträgen, die eine zahlungsfähige GmbH ihrem beherrschenden Gesellschafter unbestritten schuldet, als Zeitpunkt des Zuflusses i.S.d. § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG den Zeitpunkt der Fälligkeit der Forderung des Gesellschafters angesehen (vgl. BFH-Urteile vom 17.11.1998 VIII R 9/03 und vom 5.10.2004 VIII R 9/03 a.a.O.).

  • BFH, 28.10.1987 - I R 110/83

    Zur Frage der von vornherein klaren und eindeutigen Vereinbarung zwischen

    Auszug aus FG München, 02.06.2008 - 6 V 523/08
    Liegt eine solche Vereinbarung vor, so muss sie tatsächlich durchgeführt werden, um die Ernsthaftigkeit der Vereinbarung erkennen zu lassen (vgl. BFH-Urteile vom 28.Oktober 1987 I R 110/83, BFHE 152, 74, BStBl II 1988, 301; vom 2.Mai 1974 I R 194/72, BFHE 112, 476, BStBl II 1974, 585).

    Wird ein Vertrag in einem Detailpunkt, wie der Beachtung der Fälligkeit, nicht vollzogen, so führt dies nicht ohne weiteres zur Verweigerung der Anerkennung des gesamten Vertrags (vgl. ähnlich zur fehlenden Regelung in einem Detailpunkt BFH in BFHE 152, 74, BStBl II 1988, 301).

  • BFH, 19.10.2005 - XI R 64/04

    Verbindlichkeitsrückstellung: Wahrscheinlichkeit des Bestehens der

    Auszug aus FG München, 02.06.2008 - 6 V 523/08
    Jedenfalls im Streitjahr ist eine Abzinsung nicht geboten, da die Stundung über ein Jahr hinaus erst im Folgejahr vereinbart wurde (vgl. BFH-Urteil v. 19.10.2005 XI R 64/04, BStBl II 2006, 371).
  • BFH, 17.11.1998 - VIII R 24/98

    Gewinnausschüttungen an beherrschenden Gesellschafter

    Auszug aus FG München, 02.06.2008 - 6 V 523/08
    Denn die Stundung -als Hinausschieben der Fälligkeit- der Tantiemeforderung ist beim beherrschenden Gesellschafter einer zahlungsfähigen GmbH als Verfügen über die Forderung im wirtschaftlichen Sinne zu beurteilen (vgl. BFH-Urteile vom 17.11.1998 VIII R 24/98, BStBl II 1999, 223 zum Zufluss von Gewinnanteilen undvom 5.10.2004 VIII R 9/03, BFH/NV 2005, 526 zum Zufluss von vGA).
  • BFH, 25.08.1998 - II B 25/98

    Lebensversicherungen zur Befreiung von der Pflichtversicherung

    Auszug aus FG München, 02.06.2008 - 6 V 523/08
    Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist bereits dann begründet, wenn ein nicht nur geringer Grad von Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der gegen den Verwaltungsakt eingelegte Rechtsbehelf Erfolg haben wird (Bundesfinanzhof -BFH- Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 141/89, BStBl II 1994, 756; BFH-Beschlüsse vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994; vom 25. August 1998 II B 25/98, BStBl II 1998, 674).
  • BFH, 15.01.1998 - IX B 25/97

    Antragsbefugnis bei Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die

    Auszug aus FG München, 02.06.2008 - 6 V 523/08
    Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist bereits dann begründet, wenn ein nicht nur geringer Grad von Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der gegen den Verwaltungsakt eingelegte Rechtsbehelf Erfolg haben wird (Bundesfinanzhof -BFH- Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 141/89, BStBl II 1994, 756; BFH-Beschlüsse vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994; vom 25. August 1998 II B 25/98, BStBl II 1998, 674).
  • BFH, 07.06.1994 - IX R 141/89

    Ernstliche Zweifel, ob erhöhte Absetzungen für einzelne Modernisierungsmaßnahmen

    Auszug aus FG München, 02.06.2008 - 6 V 523/08
    Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist bereits dann begründet, wenn ein nicht nur geringer Grad von Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der gegen den Verwaltungsakt eingelegte Rechtsbehelf Erfolg haben wird (Bundesfinanzhof -BFH- Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 141/89, BStBl II 1994, 756; BFH-Beschlüsse vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994; vom 25. August 1998 II B 25/98, BStBl II 1998, 674).
  • BFH, 05.10.1977 - I R 230/75

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei vom Erfolg des Unternehmens abhängigen

    Auszug aus FG München, 02.06.2008 - 6 V 523/08
    So müssen insbesondere die entsprechenden Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber ihrem Gesellschafter passiviert werden (vgl. auch BFH-Urteil vom 5.Oktober 1977 I R 230/75, BFHE 124, 164, BStBl II 1978, 234).
  • BFH, 13.11.1996 - I R 53/95

    Unregelmäßige Gehaltszahlungen als vGA

    Auszug aus FG München, 02.06.2008 - 6 V 523/08
    Der Gesellschafterbeschluss vom 16.5.2003 ist auch eine ausreichend klare und besondere Vereinbarung für eine Stundung, die als Gesellschafterbeitrag zu qualifizieren ist (vgl. BFH-Urteil vom 13.11.1996 I R 53/95, BFH/NV 1997, 622 unter 5. zur Schuldnovation).
  • BFH, 29.06.1994 - I R 11/94

    Zum Rückschluß auf eine verdeckte Gewinnausschüttung wegen eines nicht

    Auszug aus FG München, 02.06.2008 - 6 V 523/08
    Die Antragstellerin hat damit glaubhaft dargelegt, dass im Streitfall betriebliche Gründe für die Stundung vorliegen, die gegen das Fehlen einer von Anfang an ernstlich gewollten Tantiemezusage sprechen (vgl. BFH-Urteil vom 29.6.1994 I R 11/94, BStBl II 1994, 952 zum Verzicht auf eine Tantiemeforderung).
  • BFH, 28.07.1993 - I B 54/93

    Gewinntantieme eines beherrschenden Gesellschafters (§ 20 EStG )

  • BFH, 01.02.1989 - I R 2/85

    Zur Abziehbarkeit von Konzessionsabgaben, die ein Kreiswasserwerk in der

  • BFH, 02.05.1974 - I R 194/72

    Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer - Gehaltsvereinbarung -

  • FG Köln, 28.04.2014 - 10 K 564/13

    Verspätete Auszahlung einer Tantieme

    Vielmehr kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an (vgl. FG München, Beschluss vom 2.6.2008 6 V 523/08, EFG 2009, 38).
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Rechtsprechung
   FG Saarland, 09.09.2008 - 2 K 1016/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,12013
FG Saarland, 09.09.2008 - 2 K 1016/08 (https://dejure.org/2008,12013)
FG Saarland, Entscheidung vom 09.09.2008 - 2 K 1016/08 (https://dejure.org/2008,12013)
FG Saarland, Entscheidung vom 09. September 2008 - 2 K 1016/08 (https://dejure.org/2008,12013)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bescheinigung der Agentur für Arbeit als Nachweis der Arbeitssuche eines volljährigen Kindes

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG
    Einkommensteuer; Nachweis der Arbeitssuche eines Kindes durch Bescheinigung der ARGE

  • Wolters Kluwer

    Nachweisfunktion der von einer ARGE ausgestellten Bescheinigung über den Zeitraum der Arbeitssuche

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1; ; SGB X § 45

  • rechtsportal.de

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 1
    Kindergeldzahlung für volljähriges Kind; Nachweis der Arbeitssuche durch Bescheinigung der Argentur für Arbeit

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeldzahlung für volljähriges Kind - Nachweis der Arbeitssuche durch Bescheinigung der Argentur für Arbeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 38
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

    Auszug aus FG Saarland, 09.09.2008 - 2 K 1016/08
    Dies gilt ungeachtet der im Bereich der Arbeitsverwaltung anzutreffenden Strukturen, nach der die Familienkasse und die ARGE keine behördliche Einheit bilden (dazu Reuß, EFG 2008, 1044; s.a. Bundesverfassungsgericht vom 20. Dezember 2007, 2 BvR 2433/04, 2 BvR 2434/04, [...]).
  • FG Köln, 13.03.2008 - 10 K 2174/07

    Abhängigkeit der Feststellung der Ausbildungsplatzsuche im Rahmen des § 32 Abs. 4

    Auszug aus FG Saarland, 09.09.2008 - 2 K 1016/08
    Ungeachtet der fehlenden Grundlagenfunktion einer solchen Bescheinigung ist der Senat der Auffassung, dass einer solchen Bescheinigung solange eine Nachweisfunktion zukommt, wie sie nicht entsprechend § 45 SGB X zurückgenommen worden ist (insoweit ansatzweise a.A. FG Düsseldorf, Urteil vom 11. August 2006, 18 K 5042/05 Kg, EFG 2006, 1764 betr. eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über beitragsfreie Zeiten der Ausbildungssuche für die Rentenversicherung; ansatzweise wie hier: FG Köln, Urteil vom 13. März 2008, 10 K 2174/07, EFG 2008, 1043).
  • FG Düsseldorf, 11.08.2006 - 18 K 5042/05

    Kindergeld; Ausbildungsplatz; Berufsausbildung; Rentenversicherung;

    Auszug aus FG Saarland, 09.09.2008 - 2 K 1016/08
    Ungeachtet der fehlenden Grundlagenfunktion einer solchen Bescheinigung ist der Senat der Auffassung, dass einer solchen Bescheinigung solange eine Nachweisfunktion zukommt, wie sie nicht entsprechend § 45 SGB X zurückgenommen worden ist (insoweit ansatzweise a.A. FG Düsseldorf, Urteil vom 11. August 2006, 18 K 5042/05 Kg, EFG 2006, 1764 betr. eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über beitragsfreie Zeiten der Ausbildungssuche für die Rentenversicherung; ansatzweise wie hier: FG Köln, Urteil vom 13. März 2008, 10 K 2174/07, EFG 2008, 1043).
  • FG Düsseldorf, 21.07.2009 - 10 K 809/07

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Kindergeldanspruchs nach Abbruch der

    Das heißt, die in einer öffentlichen Urkunde bezeugte Tatsache kann nur dann als nicht bewiesen beurteilt werden, wenn sich die Urkunde nach der Überzeugung des Gerichts (§ 96 Abs. 1 FGO) als fehlerhaft herausstellt (§ 418 Abs. 2 ZPO; vergl. dazu auch die Urteile des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. April 2006 - 6 K 2707/05, abrufbar bei [...], des Finanzgerichts Köln vom 13. März 2008 - 10 K 2174/07, EFG 2008, 1043 und des Finanzgerichts des Saarlandes vom 9. September 2008 - 2 K 1016/08, EFG 2009, 38).
  • FG Saarland, 08.06.2010 - 2 K 1516/08

    Nachweis der Ausbildungswilligkeit durch für die Familienkasse bestimmte, trotz

    Die Revision war nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zuzulassen, nachdem offensichtlich Sachverhalte wie dieser nicht nur vereinzelt vorkommen (dazu auch Finanzgericht des Saarlandes vom 9. September 2008, 2 K 1016/08, EFG 2008, 38) und beim BFH unter dem Az. III R 30/08 die Frage anhängig ist, auf welche Weise der Nachweis des ernsthaften Bemühens um einen Ausbildungsplatz zu führen ist.
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